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Starke Laserpointer werden verboten - Blitzlampen nicht

Starker laserpointer 5000mw werden künftig verboten, andere Geräte mit gefährlicher Strahlung wie etwa Blitzlampen zur Haarentfernung nicht. Der Bundesrat hält nach der Vernehmlassung an seinen Vorschlägen fest und beauftragt das Innendepartement mit einer Gesetzesvorlage.


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Dies hat der Bundesrat entschieden. Das Verbot von starken Laserpointern, mit denen unter anderem Piloten, Lokführer, Buschauffeure oder Sportler attackiert und geblendet werden, war in der Vernehmlassung nicht bestritten. Laserpointer grün stift Nun soll das Innendepartement (EDI) das Verbot im neuen Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall (NISSG) verankern. Die Gesetzesvorlage soll bis Ende Jahr stehen.



Nicht verbieten will der Bundesrat andere Geräte, die gesundheitsgefährdende Strahlung oder Schall abgeben. Dazu gehören Biltzlampen zur Haarentfernung oder Ultraschallgeräte für kosmetische Behandlungen. Diese Produkte könnten Personen zwar stark belasten, die Gesundheit bei sachkundiger Bedienung jedoch nicht oder nur geringfügig gefährden, schreibt das EDI. 200mw laserpointer Das neue Gesetz soll deshalb vor allem auf die Ausbildung der Anbieter zielen.


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Abgesehen vom Laserpointerverbot hatte der bundesrätliche Gesetzesentwurf in der Vernehmlassung viel Kritik geerntet. So fürchten sich die Kantone vor höheren Kosten und zusätzlichen Kontrollaufgaben.


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Kantone fürchten Kosten und Kontrollen

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